Zollbestimmungen in der Ukraine

An dieser Stelle sollen kurz einige Einfuhr- und Ausfuhrregelungen erläutert werden, die Sie bei Reisen in die Ukraine beachten müssen. Wir erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben, informieren Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit auf jeden Fall beim Zoll oder der zuständigen Behörde!

Einfuhr in die Ukraine:

  • Mitnahme von Bargeld bis 15000 US-Dollar erlaubt, ab 3000 US-Dollar deklarationspflichtig.
  • Schmuck und andere Wertgegenstände, die sich nicht im Gebrauch befinden sind deklarationspflichtig.
  • Eingeführte Lebensmittel dürfen einen Wert von 50 Euro pro Person nicht überschreiten und sollen mündlich oder schriftlich deklariert werden.

Ausfuhr aus der Ukraine:

  • Bis zu 1000 UAH dürfen nach Deklaration ausgeführt werden.
  • Waren bis zu einem Wert von 100 US-Dollar dürfen zollfrei ausgeführt werden.
  • Für die Ausfuhr von Kunstwerken ist eine Lizenz des ukrainischen Kultusministeriums erforderlich.
  • Kunstgegenstände die vor 1945 geschaffen wurden, dürfen nicht ausgeführt werden.

Einfuhr in die EU:

  • zollfreie Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250g losen Tabak oder eine Kombination aus diesen.
  • zollfreie Alkoholika: 1 Liter Spirituosen über 22 Volumenprozent oder 2 Liter alkoholische Getränke unter 22 Volumenprozent oder eine Kombination aus beidem; und 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier.
  • Arzneimittel: Dem Bedarf des Reisenden entsprechende Menge.
  • Kraftstoffe: Außer der im Tank befindlichen Kraftstoffe noch 10 Liter in einem zusätzlichen Behälter.
  • Sonstige Waren: Zollfrei bis zu einem Warenwert von 300 Euro; für Flug- bzw. Seereisende 430 Euro; für Reisende unter 15 Jahren 175 Euro.

Die Einfuhrbestimmungen für die Schweiz können geringfügig abweichen! Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise eingehend über die geltenden Bestimmungen!

 

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